Google Fonts gar nicht mehr cool!

Verwendet Ihr für Eure Webseite Schriften von Google?

Mit dem Urteil des Landesgerichts München am 20.01.2022 wurde die Verwendung von Google Schriften, die durch eine API (eine Schnittstelle zu Google) auf eine Webseite geladen werden, verboten, da es nicht mehr datenschutzkonform ist. Das Problem ist, dass die API mit einem Server in den USA kommuniziert und Daten austauscht. Die Schriften von Google liegen nämlich in Amerika auf einem Server und werden von dort geladen bzw. zur Verfügung gestellt.

Die meisten machen das und wissen nicht, dass sie sich dadurch abmahnfähig machen.

Urteil LG München

Der Einsatz von Schriftartendiensten wie Google Fonts kann nicht auf Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO gestützt werden, da der Einsatz der Schriftarten auch möglich ist, ohne dass eine Verbindung von Besuchern zu Google Servern hergestellt werden muss.
— aus der Urteilsbegründung des LG München

Was ist nun die Lösung?

Man könnte seine Cookie Meldung aktualisieren und einen Passus einbauen, das man Google Fonts verwendet und die Besucher bestätigen müssen, dass Sie damit einverstanden sind. Nur: wenn Sie es nicht sind und ablehnen, dürften die Schriften nicht geladen werden.

Wenn die Schriften aber nicht geladen werden, nimmt das System eine „Fallback“ oder Systemschrift und so verändert sich die Webseite und könnte ggf. völlig anders wirken als vorher.

Gute Nachricht, es gibt zum Glück eine Lösung!

Die leichtere Lösung ist es, die Schriften von Google zu downloaden und auf dem eigenen Server zu speichern und von dort einzubinden.

Wenn das jetzt für Dich wie böhmische Dörfer klingt, nicht schlimm, wir können das für Dich umsetzten und Du bist wieder datenschutzkonform.

Kontakt:
Ulli Hantke
ulli.hantke@b2bdesign.de
0151 50626031

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